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ترتيب الآية | رقم السورة | رقم الآية | الاية |
238 | 2 | 231 | وإذا طلقتم النساء فبلغن أجلهن فأمسكوهن بمعروف أو سرحوهن بمعروف ولا تمسكوهن ضرارا لتعتدوا ومن يفعل ذلك فقد ظلم نفسه ولا تتخذوا آيات الله هزوا واذكروا نعمت الله عليكم وما أنزل عليكم من الكتاب والحكمة يعظكم به واتقوا الله واعلموا أن الله بكل شيء عليم |
| | | Und wenn ihr von den Ehefrauen die Talaq-Scheidung vollzogen habt und sie sich dem Ende ihrer Wartezeit näherten, dann behaltet sie gemäß dem Gebilligten oder entlasst sie gemäß dem Gebilligten. Und behaltet sie nicht zum Schädigen, um Übertretung zu begehen. Und wer solches macht, der beging bereits Unrecht gegen sich selbst. Und nehmt euch ALLAHs Ayat nicht zum Spott! Und gedenkt der Gabe ALLAHs euch gegenüber und dessen, was ER euch von der Schrift und der Weisheit hinabsandte, um euch damit zu ermahnen. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber und wisst, daß ALLAH gewiß über alles allwissend ist. |
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239 | 2 | 232 | وإذا طلقتم النساء فبلغن أجلهن فلا تعضلوهن أن ينكحن أزواجهن إذا تراضوا بينهم بالمعروف ذلك يوعظ به من كان منكم يؤمن بالله واليوم الآخر ذلكم أزكى لكم وأطهر والله يعلم وأنتم لا تعلمون |
| | | Und wenn ihr von den Ehefrauen die Talaq-Scheidung vollzogen habt und sie sich dem Ende ihrerWartezeit näherten, dann hindert sie (die Frauen) nicht daran, ihre Männer wieder zu heiraten, wenn sie sich nach dem Gebilligten aussöhnten. Damit wird von euch ermahnt, wer den Iman an ALLAH und an den Jüngsten Tag zu verinnerlichen pflegte. Dies ist für euch nutzbringender und reiner. Und ALLAH weiß und ihr wisst nicht. |
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240 | 2 | 233 | والوالدات يرضعن أولادهن حولين كاملين لمن أراد أن يتم الرضاعة وعلى المولود له رزقهن وكسوتهن بالمعروف لا تكلف نفس إلا وسعها لا تضار والدة بولدها ولا مولود له بولده وعلى الوارث مثل ذلك فإن أرادا فصالا عن تراض منهما وتشاور فلا جناح عليهما وإن أردتم أن تسترضعوا أولادكم فلا جناح عليكم إذا سلمتم ما آتيتم بالمعروف واتقوا الله واعلموا أن الله بما تعملون بصير |
| | | Und die Gebärenden stillen ihre Geborenen zwei volle Jahre für denjenigen, der die Stillzeit vollständig durchführen will. Und demjenigen, dem geboren wurde, obliegt ihr Rizq und ihr Bekleiden nach dem Gebilligten. Einer Seele wird nicht auferlegt, außer was sie vermag. Weder einer Gebärenden darf wegen ihres Geborenen Schaden zugefügt werden, noch demjenigen, dem geboren wurde, wegen seines Geborenen, und dem Erben obliegt Gleiches wie dies. Und sollten beide sich zum Abstillen im gegenseitigen Einvernehmen und nach Beratung entschließen, dann ist es für beide keine Verfehlung. Und wenn ihr eure Kinder (durch andere) stillen lassen wollt, dann ist es keine Verfehlung für euch, wenn ihr das gebt, was ihr vereinbart habt, nach dem Gebilligten. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber und wisst, daß ALLAH gewiß dessen, was ihr tut, allsehend ist. |
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241 | 2 | 234 | والذين يتوفون منكم ويذرون أزواجا يتربصن بأنفسهن أربعة أشهر وعشرا فإذا بلغن أجلهن فلا جناح عليكم فيما فعلن في أنفسهن بالمعروف والله بما تعملون خبير |
| | | Und diejenigen von euch, die sterben und Witwen hinterlassen, diese warten mit sich vier Monate und zehn Tage ab. Und wenn sie ihre Wartezeit beendet haben, dann ist es für euch keine Verfehlung in dem, was sie mit sich selbst machen, nach dem Gebilligten. Und ALLAH ist dessen, was ihr tut, allkundig. |
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242 | 2 | 235 | ولا جناح عليكم فيما عرضتم به من خطبة النساء أو أكننتم في أنفسكم علم الله أنكم ستذكرونهن ولكن لا تواعدوهن سرا إلا أن تقولوا قولا معروفا ولا تعزموا عقدة النكاح حتى يبلغ الكتاب أجله واعلموا أن الله يعلم ما في أنفسكم فاحذروه واعلموا أن الله غفور حليم |
| | | Und es ist für euch keine Verfehlung in dem, was ihr von der Verlobung der (verwitweten) Frauen angedeutet oder in eurem Sinne gehabt habt. ALLAH wußte, daß ihr an sie denken werdet, doch gebt ihnen kein Heiratsversprechen, außer daß ihr gebilligtes Wort sagt! Und entschließt euch nicht zum Heiratsvertrag, bis die Vorgeschriebene (Idda-Zeit) ihr Ende hat. Und wisst, daß ALLAH gewiß das kennt, was in eurem Innern ist, so seid achtsam Ihm gegenüber! Und wisst, daß ALLAH gewiß allvergebend, allnachsichtig ist. |
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243 | 2 | 236 | لا جناح عليكم إن طلقتم النساء ما لم تمسوهن أو تفرضوا لهن فريضة ومتعوهن على الموسع قدره وعلى المقتر قدره متاعا بالمعروف حقا على المحسنين |
| | | Es ist für euch keine Verfehlung, wenn ihr von den Frauen die Talaq- Scheidung vollzogen habt, bevor ihr sie intim berührt und ihnen eine Pflichtgabe (Mahr) zugesprochen habt. Und entschädigt sie, der Begüterte nach seinen Mitteln und der Unvermögende nach seinen Mitteln - eine Entschädigung nach dem Gebilligten. Es ist eine Verpflichtung, die den Muhsin obliegt. |
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244 | 2 | 237 | وإن طلقتموهن من قبل أن تمسوهن وقد فرضتم لهن فريضة فنصف ما فرضتم إلا أن يعفون أو يعفو الذي بيده عقدة النكاح وأن تعفوا أقرب للتقوى ولا تنسوا الفضل بينكم إن الله بما تعملون بصير |
| | | Und wenn ihr von ihnen die Talaq-Scheidung vollzogen habt, bevor ihr sie intim berührt habt, und während ihr ihnen bereits eine Pflichtgabe (Mahr) zugesprochen habt, dann erhalten sie die Hälfte dessen, was ihr zugesprochen habt, es sei denn, sie verzichten oder derjenige verzichtet, der über den Heiratsvertrag verfügt. Und wenn ihr verzichtet, dann ist dies näher zur Taqwa. Und vergesst nicht die Zuvorkommenheit zwischen euch! Gewiß, ALLAH ist dessen, was ihr tut, allsehend. |
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245 | 2 | 238 | حافظوا على الصلوات والصلاة الوسطى وقوموا لله قانتين |
| | | Haltet die rituellen Gebete und (besonders) das mittlere rituelle Gebet ein, und vollzieht Qiyam für ALLAH in demütiger Ergebenheit! |
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246 | 2 | 239 | فإن خفتم فرجالا أو ركبانا فإذا أمنتم فاذكروا الله كما علمكم ما لم تكونوا تعلمون |
| | | Und solltet ihr euch fürchten, dann (verrichtet das rituelle Gebet) beim Gehen oder beim Reiten/ Fahren. Und wenn ihr in Sicherheit seid, dann gedenkt ALLAHs, wie ER euch das lehrte, was ihr nicht zu wissen pflegtet. |
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247 | 2 | 240 | والذين يتوفون منكم ويذرون أزواجا وصية لأزواجهم متاعا إلى الحول غير إخراج فإن خرجن فلا جناح عليكم في ما فعلن في أنفسهن من معروف والله عزيز حكيم |
| | | Und denjenigen von euch, die sterben und Witwen hinterlassen, (ist auferlegt) für ihre Frauen ein Vermächtnis mit einjähriger Versorgung undWohnrecht. Und wenn diese (die Wohnung) verlassen, dann ist es für euch keine Verfehlung in dem, was sie mit sich selbst vom Gebilligten machen. Und ALLAH ist allwürdig, allweise. |
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